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Viessmann Vitocharge VX3 Erweiterung 4 digitaler Ausgänge ZK05667

Viessmann Vitocharge VX3 Erweiterung 4 digitaler Ausgänge ZK05667
334,05 € *

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  • 10036357
  • ZK05667
Liefrerumfang: 1 x Viessmann I/O-Extension Box ZK05667 Beschreibung: erforderlich... mehr

Produktinformationen "Viessmann Vitocharge VX3 Erweiterung 4 digitaler Ausgänge ZK05667"

Liefrerumfang:

  • 1 x Viessmann I/O-Extension Box ZK05667

Beschreibung:

  • erforderlich zur Steuerung des Vitocharge VX3 mittels externer Steurerbox oder Rundsteuer-Empfänger
  • Erweiterung von Vitocharge VX3 Stromspeicher um 4 digitale Ein- und Ausgänge
  • zusätzliche Hutschienen-Komponente einschließlich 24V DC Stromversorgung

Herstellerinformationen:

Viessmann Climate Solutions SE
Viessmannstraße 1
35108 Allendorf 
Deutschland

E-Mail: info@viessmann.com

Weiterführende Links zu "Viessmann Vitocharge VX3 Erweiterung 4 digitaler Ausgänge ZK05667"

  • 58723830

    Bei der WEEE Nummer handelt es sich um die vergebene Registriernummer, die als Nachweis der im Herstellungsland vorgenommenen Registrierung des Herstellers, der Marke und der elektrischen oder elektronischen Geräteart gilt. Sie dient damit gleichzeitig der Identifizierung des Herstellers.



  • Informationen zum § 12 Absatz 3 UStG (Nullsteuersatz)

    Gemäß § 12 Absatz 3 UStG ist der Steuersatz für die Lieferung von Solarmodulen an Betreiber von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, öffentlichen oder gemeinnützigen Gebäuden einschließlich der notwendigen Komponenten und Stromspeicher auf 0% reduziert.

    Welche Voraussetzungen gelten, um von der Steuerbefreiung profitieren zu können?

    • Sie bestellen in unserem Onlineshop als Privatperson und sind selbst Betreiber/-in der Anlage.
    • Die Photovoltaikanlage, oder deren Komponenten werden auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert. Dabei gilt:

    - Wohnung/Privatwohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung im Sinne dieser Vorschrift gelten daher auch Gebäude auf Freizeitgrundstücken und Gartenlauben in Kleingartensiedlungen.
    - Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

    • Die installierte Bruttoleistung darf nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) betragen.
    • Die Rechnungs- und Lieferadresse, sowie der Anlagenstandort müssen sich in Deutschland befinden.
    • Sie bestätigen im Bestellvorgang, vor dem Kaufabschluss, dass Sie die Voraussetzungen nach §12 Abs. 3 UstG für die Anwendung des Steuersatzes von 0% erfüllen.

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